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Sodann
wird mitgeteilt, ob man einen, zwei oder drei Mediatoren wünscht,
und ob ab dem zweiten Mediator jemand aus dem Gesetzgebungsbereich
eines der Länder stammen soll, aus dem eine der Parteien stammt.
Den ersten Mediator bestimmt immer das EWIV-Informationszentrum.
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Danach
wird der Mediator bzw. die Mediatoren, falls mehrere gewünscht
werden, von den Parteien der EWIV formell gebilligt, d. h. sie müssen
schriftlich bestätigt werden.
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Danach
beginnt die eigentliche Mediation, d. h. der Mediator fordert
Material an, beraumt einen gemeinsamen Besprechungstermin an und klärt,
ob dieser Besprechungstermin z. B. EWIV-oeffentlich sein kann.
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