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Wenn
man daran Interesse hat, sollte man ebenfalls kurz die Ausgangslage
per E-Mail schildern und erklären, dass beide Parteien ein Online-Verfahren
wollen. Ob es zunächst abgehalten werden kann, muss der
Entscheidung des Europäischen EWIV-Informationszentrums vorbehalten
bleiben – je nach voraussichtlichem Aufwand der Sache.
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