Wie man eine Mediation zu EWIV-Problemen einleitet
- Man schreibt einen Brief (oder ein Fax oder eine E-Mail – ewiv@libertas-institut.com ) an das Europäische EWIV-Informationszentrum, in dem kurz der Sachverhalt und die Interessenlagen geschildert werden.
- Darin werden auch die Sprachen, die zwischen den Parteien beherrscht werden, kurz geschildert; bei Schlichtungsgesprächen kommt es auf die Kommunikation an.
- Sodann wird mitgeteilt, ob man einen, zwei oder drei Mediatoren wünscht, und ob ab dem zweiten Mediator jemand aus dem Gesetzgebungsbereich eines der Länder stammen soll, aus dem eine der Parteien stammt. Den ersten Mediator bestimmt immer das EWIV-Informationszentrum.
- Danach wird der Mediator bzw. die Mediatoren, falls mehrere gewünscht werden, von den Parteien der EWIV formell gebilligt, d. h. sie müssen schriftlich bestätigt werden.
- Daraufhin kommt eine Kostenrechnung für die Mediation, die bezahlt wird.
- Danach beginnt die eigentliche Mediation, d. h. der Mediator fordert Material an, beraumt einen gemeinsamen Besprechungstermin an und klärt, ob dieser Besprechungstermin z. B. EWIV-oeffentlich sein kann.