PPP ist zunächst eine Form der Partnerschaft zwischen privatem Kapital und öffentlichen Aufgaben – dadurch kann entweder ein öffentlicher Haushalt entlastet werden, oder Gemeinwesen, die keine oder nicht ausreichend Finanzmittel zur Verfügung haben, können trotzdem Infrastruktur-Investitionen tätigen (lassen). PPP beinhalten hierbei ein mitunter kompliziertes Geflecht von Interessenlagen und finanziellen Möglichkeiten, die in den meisten Fällen individuell behandelt werden müssen und nicht standardisiert betrachtet werden können.
PPP sind jedoch auch insgesamt Beziehungen zwischen dem Staat und privaten Geldgebern mit dem Ziel, z. B. eine öffentliche oder der Öffentlichkeit dienende Einrichtung zu errichten und/oder zu betreiben. Der PPP-Begriff ist mitunter recht breit angelegt.
Es gibt kaum eine Grenze für PPP-Vorhaben. Auch sehr kleine Projekte können PPP-Prinzipien unterliegen. Insgesamt sind PPP-Projekte ein attraktiver Rahmen für Investitionen auch in Ländern, die sich die entsprechenden Infrastrukturmassnahmen sonst nicht hätten leisten können.
Mit PPP-Projekten kann Synergie über nationale oder andere (innerstaatliche) Gemeinschafts-Grenzen erzielt werden (in sog. cross-border cooperation, CBC). Oft werden derartige Projekte auch durch das EU-Programm INTERREG gefördert. Dadurch können früher durch Grenzen getrennte Regionen neue Kräfte entfalten.
LIBERTAS hat bei der Ersteinführung von PPP in verschiedenen Ländern mitgewirkt – wir wissen daher auch, welche Fortsetzungsfehler in den Verwaltungen vermieden werden müssen. Unsere Erfahrungen werden aus konkreter juristischer Tätigkeit unterlegt.
LIBERTAS – Europäisches Institut GmbH führt seit Jahresbeginn 2006 zum Thema PPP ein Kompetenzzentrum, in dem wir uns kümmern um:
Weitere Informationen
Bitte schreiben Sie kurz Ihr PPP-Anliegen an LIBERTAS oder rufen Sie an. Zuständig für das PPP Competence Centre ist Herrn Hans-Jürgen Zahorka, zahorka@libertas-institut.com, Tel. +49 7471 9849960.
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