Mediation entlastet die Gerichte und die Nerven der Beteiligten: unter Zuhilfenahme eines meist Rechtskundigen, der auch etwas von Wirtschaft sowie den besonderen Bedingungen, unter denen eine EWIV gebildet wurde, versteht (interkulturelle Aspekte, Sprachen), wird eine Lösung gefunden, die einen drohenden oder schon entstandenen Konflikt entschärft. Insbesondere dann, wenn die EWIV bestehen bleiben will, geht es um Lösungen für die Zukunft.
Mediation ist damit eine fachkundige Diskussion um mögliche Lösungsansätze – es ist natürlich kein Gerichtsverfahren, aber auch kein Schiedsgerichtsverfahren. Der Mediator drückt also den Parteien keine Lösung “aufs Auge”, die dann zwingend ist, sondern hilft einen Ansatz zu finden, der für alle akzeptabel ist.
Es lohnt sich daher, alle offenen Fragen zu behandeln, wenn einmal eine Mediation ansteht.
Mediation kann allerdings nicht für vollstreckbare Titel sorgen. Es ist vielmehr eine auf einem gewissen guten Willen der Beteiligten beruhende Schlichtungsmethode.
Mediation hat natürlich ihre Grenzen. Nicht nur dann, wenn es einem der Beteiligten a priori darauf ankommt, eine Gerichtsentscheidung zu erstreiten, sondern auch dann, wenn sie scheitern sollte und einer der Beteiligten sich dann zu einem Gang zum Gericht entschließen würde.
Die Europäische Union versucht seit einigen Jahren, das “soft law” populärer zu machen, damit unsere Gerichte zu entlasten und somit zu einer reichhaltigeren Justiz im Sinne von alternative dispute resolution beizutragen. Das Angebot des Europaeischen EWIV-Informationszentrums ist auch in diesem Sinne zu verstehen.