Der Mediator muss von den Parteien akzeptiert werden. Das Europäische EWIV-Informationszentrum bietet als Mediatoren derzeit an:
In vielen Fällen ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers hinfällig, auch wenn die Verkehrssprache der EWIV nicht Deutsch ist. Wenn Dolmetscher oder Übersetzer tätig werden müssen, können diese durch LIBERTAS gestellt werden. Ihre Teilnahme ist von der Mediationspartei zu genehmigen.
Wenn es der Sachverhalt erfordert, würden z. B. Buchhaltungs-, Steuer- oder sonstige Experten hinzugezogen werden.
Die Parteien können jedoch auch gerne weitere Vorschläge unterbreiten. Sie entscheiden autonom und einvernehmlich, ob einer oder mehrere Mediatoren tätig werden.
Frau Prof. Dr. jur. Flemisch hat zum Thema Mediation u.a. verschiedene Aufsätze geschrieben, die hier zum Teil heruntergeladen werden können:
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