Die Rahmenbedingungen für die Vorabausstattung wurden von der EZB vorgegeben und werden in einem Rahmenvertrag zwischen der Bundesbank und den Kreditinstituten berücksichtigt. Hierauf nimmt das Konzept zur Inverkehrgabe von Euro-Bargeld Bezug. Danach erfolgt ab 1.9.2001 die Vorabausgabe mit Euro-Bargeld an die Kreditinstitute (Frontloading) und die Weitergabe an Geschäftskunden (Sub-Frontloading). Damit der Vorabausstattungsbedarf für Unternehmen durch deren Hausbanken möglichst genau ermittelt werden kann, sollten alle Unternehmen, die viel Bargeld im Einsatz haben, spätestens jetzt der Aufforderung ihrer Hausbank nachkommen und ihren Erstausstattungsbedarf bzw. Vorabausstattungsbedarf melden. Bei der unverbindlichen Bestellung von Euro-Banknoten und –Münzen der Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank wurde Banknoten im Wert von ca. 60 Mrd. EUR bestellt. Damit liegt man knapp unter dem im Rahmen des Bargeldkonzeptes ermitteltem Frontloadingbedarf von Kreditinstiuten und Handel im Höhe von 68 Mrd. EUR (ca. 45 Prozent der Erstausstattungsmenge). Für das Subfrontloading sind hierunter 4 Mrd. EUR angesetzt. Besonders stark nachgefragt wurden 5-Euro-Banknoten – hier wurden ca. 800 Mio. Banknoten gewünscht. Aus diesem Grunde wurde nochmals ein zusätzlicher Druckauftrag für 5-Euro-Geldscheine vergeben. Neben der unverbindlichen Bestellung wurden für das Frontloading über 10 Mrd. Euro-Münzen bestellt, was weit über den geplanten 4 Mrd. lag.
Im Rahmen des Sub-Frontloadings werden auf Wunsch des Handels und der Kreditwirtschaft zur Bargeldversorgung von Geschäftskunden standardisierte Euro-Gebinde gefertigt. Die Bundesbank wird die Banknotenmischungen (s. Tabelle) im Nennwert von 800 EUR herstellen und entgeltfrei an den Handel abgeben. Von den Kreditinstituten wurden im März 2001 5 Mio. Banknotenmischungen bestellt, die während der gesamten Frontloadingphase abgeholt werden können.
Wert | 20 Euro | 10 Euro | 5 Euro | Summe |
Inhalt | 20 Stück | 20 Stück | 40 Stück | 80 Stück |
Wert in Euro | 400,00 | 200,00 | 200,00 | 800,00 (1.564,66 DM) |
Für die Fertigung von Münzmischungen für den Handel trägt die Bundesbank einen Anteil an den Fertigungskosten. Die Festlegung der Zusammensetzung der Münzmischungen soll im Sinne der Geschäftskunden flexibel gestaltet werden können. D. h. eine Erstattung erfolgt auch dann, wenn von der empfohlenen Zusammensetzung mit je 22 Münzrollen im Gesamtwert von 275 EUR abgewichen wird.
Wert | 2 Euro | 1 Euro | 50 Cent | 20 Cent | 10 Cent | 5 Cent | 2 Cent | 1 Cent | Summe |
Inhalt pro Rolle (Stück in Münzen) |
25 | 25 | 40 | 40 | 40 | 50 | 50 | 50 | |
Gewicht pro Rolle in kg |
0,2125 | 0,1875 | 0,28 | 0,228 | 0,164 | 0,195 | 0,15 | 0,11 | |
Rollen | 2 | 4 | 2 | 1 | 3 | 4 | 4 | 2 | 22 |
Wert in Euro | 100,00 | 100,00 | 40,00 | 8,00 | 12,00 | 10,00 | 4,00 | 1,00 | 275,00 (547,63 DM) |
Gewicht in kg | 0,425 | 0,75 | 0,56 | 0,228 | 0,492 | 0,78 | 0,6 | 0,22 | 4,055 |
Auf der Grundlage einer Einigung der EU-Finanzminister werden in Deutschland Kreditinstitute ab dem 17.12.2001 Euro-Münzhaushaltsmischungen (sog. Starter-Kits) an die Bevölkerung abgeben. Diese Starter-Kits enthalten je 20 Euro- bzw. Cent-Münzen im Gesamtbetrag von 10,23 EUR und werden zu einem Preis von 20 DM gebührenfrei abgegeben.
Da der Euro jedoch erst zum 1.1.2002 alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel wird, werden vorab ausgegebene Euro-Münzen auch erst ab diesem Zeitpunkt angenommen. Im Rahmen der ab 17.12.2001 vorgesehenen Ausgabe von Euro-Münzhaushaltsmischungen sollen die Kreditinstitute nach der Endfassung des Gemeinsamen Konzeptes für die Inverkehrgabe von Euro-Bargeld auch weitere Münzen in begrenztem Umfang an die Bevölkerung ausgeben können, sofern die Starter-Kits nicht ausreichen. Außerdem können diese Starter-Kits, nach der endgültigen Fassung des Konzeptes auch an Geschäftskunden abgegeben werden. Gedacht ist hier z. B. an Tankstellen, wo die Verbraucher die Starter-Kits dann ebenfalls entgeltfrei beziehen können. Möglicherweise wäre die auch eine Alternative für kleine Betriebe wie z. B. Bäckereien.
Für die Bargeldversorgung der Bevölkerung werden die Starter-Kits eher eine geringe Rolle spielen. Zudem rechnen Experten damit, dass diese von Sammlern stark nachgefragt werden. Die Bargeldversorgung wird über die Kreditinstitute und hier neben dem Bartausch vor allem über die Ausgabe an Geldautomaten stattfinden. Wie bereits erwähnt können neben den Starter-Kits ab 17.12.2001 auch weitere Münzen in begrenztem Umfang bereits an die Bevölkerung abgegeben werden. Um den Handel zu entlasten und dessen Wechselgeldbedarf zu reduzieren, sollen in höherem Umfang kleine Banknotenstückelungen von 5 und 10 Euro durch die Institute ausgegeben werden.
In den ersten Tagen des Jahres 2002 sollen Geldausgabeautomaten mit vier Kassetten Banknoten zu 5, 10,20 und 50 EUR ausgegeben werden. Bei Geldautomaten mit nur zwei Kassetten sollen vornehmlich 10- und 50 Euro-Banknoten ausgezahlt werden. Grundsätzlich soll ab 1.1.2002 eine flächendeckende Euro-Auszahlung an Geldautomaten gewährleistet werden. Besonders an stark frequentierten Standorten werden die Geldausgabeautomaten in jedem Fall ab 1.1.2002 in Euro auszahlen, aber auch in ländlichen Gebieten wird die Umstellung gewährleistet. Grundsätzlich werden die Automaten vor dem 1.1.2002 keine und nach dem 1.1.2002 nur noch Euro-Banknoten ausgeben. Möglich ist in diesem Zusammenhang, dass in den letzten Dezembertagen zur Umstellung der Automaten diese kurzfristig außer Betrieb genommen werden. Die Euro-Ausgabebereitschaft von Geldautomaten wird auch in allen anderen Teilnehmerstaaten ab dem 1.1.2002 weitestgehend gewährleistet sein.
Neben der Gutschrift nationaler Währung auf dem Konto wird auch der Barumtausch von DM- in Euro-Bargeld eine wichtige Rolle spielen. Grundsätzlich kann DM Bargeld bei allen Instituten noch bis zum 28.2. 2002 eingezahlt und umgetauscht werden. Danach ist in Deutschland ein zeitlich und betraglich unbefristeter sowie kostenloser Umtausch bei den Landeszentralbanken möglich. Währungseinheiten anderer Teilnehmerstaaten (Banknoten) werden auf Beschluss des Rates der EZB auch bei allen Zweiganstalten der Deutschen Bundesbank noch bis 31.3.2002 zum offiziellen Umrechnungsfaktor angekauft. Auf der Internetseite der Europäischen Verbraucherzentrale in Kiel können alle Stellen in den Teilnehmerstaaten der Euro-Zone, bei denen ein kostenloser Rücktausch der jeweiligen Landeswährungen möglich ist, abgerufen werden unter: http://www.evz.de/pub/geld-index.html. Entsprechend den Empfehlungen der EU-Kommission wird jedes Kreditinstitut einen „haushaltsüblichen“ DM-Betrag festlegen, der von den Kunden entgeltfrei in Euro-Bargeld getauscht werden kann. Hierzu werden Aushänge bei den Instituten informieren. Nichtkunden werden jedoch damit rechnen müssen, dass manche Institute Gebühren erheben.
Beim Umtausch größerer Beträge ist das Geldwäschegesetz zu berücksichtigen. Im Rahmen bundeseinheitlicher Handlungsempfehlungen wurden die Institute aufgefordert beim Umtausch insbesondere zwischen dem 1.1.2002 und 28.2.2002 die Vorschriften des Geldwäschegesetzes strikt einzuhalten. Hierzu gehört auch eine Ausweispflicht der Kunden bei einer Baraktion ab 15.000 EUR. Darüber hinaus soll das Geldwäschegesetz auch bei Zahlungen mit nationalen Währungseinheiten anderer Teilnehmerstaaten durch Nicht- oder Gelegenheitskunden angewandt werden. Nach der Endfassung der Handlungsempfehlungen soll es den Kreditinstituten hier vorbehalten bleiben, Nicht- oder Gelegenheitskunden abzuweisen oder Einzelfallentscheidungen zu treffen, unabhängig von der Höhe des umzutauschenden Betrags. Personen, die voraussichtlich größere Barbeträge tauschen wollen, sollten dies ihrer Hausbank möglichst bis zum 31.12.2001 ankündigen, wobei hierfür in den Empfehlungen ein Richtwert von 10 000 EUR genannt wird.
Zurückfließende DM-Banknoten können sowohl als offene Einzahlungen in Päckchen oder als geschlossene Einzahlungen in P-Behältern oder P-Containern abgegeben werden. DM- und Euro-Banknoten dürfen in einem P-Behälter eingezahlt werden, wobei allerdings gesonderte Einzahlungsbelege einzureichen sind. Dem erhöhten Bedarf des Einzelhandels entsprechend werden auch mehr Geldbomben zur Verfügung gestellt.
Für die Einzahlung von DM-Münzen werden wie bisher lose Münzen, lose Rollen, Mischbeutel verschiedener Stückelungen und sogenannte Spitzenbeutel mit einer geringeren Anzahl an Münzen einer Stückelung als in einem Normbeutel nicht angenommen. Für Münzen im Wert von 1 Pf. – 10 Pf. werden ab 1.5.2001 bis 30.4. 2001 „Safebags“ (Jutebeutel) verwendet. Diese werden dann ab 1.12.2001 auch für alle anderen Stückelungen, d. h. 50 Pf. – 5 DM, ebenfalls verwendet. Ansonsten sind Sortenreine Normcontainer, Spitzencontainer, Mischcontainer sowie Holzcontainer für den DM-Rückfluss vorgesehen. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie dem Bargeldkonzept entnehmen bzw. bei Ihrem Kreditinstitut erfahren.